Abfallentsorgung über die Kanalisation

01. Januar 2016: Immer wieder kommt es zu Störungen an den Abwasserpumpen in den einzelnen Pumpstationen in unserem Gemeindebereich. Bei den Wartungsarbeiten kommen dann die „Übeltäter“ zum Vorschein: Unterwäsche, Strumpfhosen und andere Abfälle werden von unserem Klärwerkspersonal dort gefunden.

Diese Störungen führen zu Rückstau im Kanalnetz und oft auch zu Beschädigungen der Pumpen. Die wegen diesen Störungen anfallenden Reparaturkosten erreichen pro Jahr einen 4-stelligen Eurobereich und müssen über die Abwassergebühren von allen Kanalnutzern finanziert werden. Das muss nicht sein!

Ich bitte daher alle Bürgerinnen und Bürger diese Art der Abfallentsorgung zu vermeiden, sondern dazu die Mülltonnen oder aber auch die Wertstoffhöfe zu nutzen, soweit diese Stoffe dort gesammelt und der Wiederverwertung zugeführt werden. Letztendlich ist der Geldbeutel eines jeden von uns betroffen.

gez.: Schmid
1. Bürgermeister

Die Entwässerungssatzung verbietet u.a. das Einbringen bzw. Einleiten folgender Stoffe in die Kanalisation:

  • feuergefährliche oder zerknallfähige Stoffe wie Benzin, Benzol, Öl,
  • infektiöse Stoffe,
  • radioaktive Stoffe,
  • Farbstoffe, soweit sie zu einer deutlichen Verfärbung des Abwassers in der Sammelkläranlage oder des Gewässers führen, Lösungsmittel,
  • Abwasser oder andere Stoffe, die schädliche Ausdünstungen, Gase oder Dämpfe verbreiten können,
  • Grund- und Quellwasser,
  • feste Stoffe, auch zerkleinerter Form, wie Schutt, Asche, Sand, Kies, Faserstoffe, Zement, Kunstharze, Teer, Pappe, Dung, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Treber, Hefe, flüssige Stoffe, die erhärten,
  • Räumgut aus Leichtstoff- und Fettabscheidern, Jauche, Gülle, Abwasser aus Dunggruben und Tierhaltungen, Silagegärsaft, Blut aus Schlächtereien, Molke,
  • Absetzgut, Schlämme oder Suspensionen aus Vorbehandlungsanlagen, Räumgut aus Grundstückskläranlagen und Abortgruben,
  • Stoffe oder Stoffgruppen, die wegen der Besorgnis einer Giftigkeit, Langlebigkeit, Anreicherungsfähigkeit oder krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Wirkung als gefährlich zu bewerten sind wie Schwermetalle, Cyanide, halogenierte Kohlenwasserstoffe, polycyclische Aromaten, Phenole.