Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung auf dem Gebiet der Gemeinde Brunn

Bekanntmachung nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG

Die Gemeinde Brunn macht bekannt, dass der Gemeinderat am 31.10.2019 entschieden hat für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung auf dem Gebiet der Gemeinde Brunn mit der Bayernwerk Netz GmbH einen neuen Wegenutzungsvertrag abzuschließen. Der Vertrag beginnt am 01.12.2022 und hat eine Laufzeit von 20 Jahren.
Da nur eine Interessenbekundung einging, war kein Auswahlverfahren durchzuführen.

Gemeinde Brunn
gez. Söllner
Erster Bürgermeister