Auszug aus der Sitzung des Gemeinderates vom 14.02.2019

Abschlussbericht und Ergebnispräsentation zum neuen Bestandsverzeichnis für Straßen und Wege
Hierzu übergab der Vorsitzende Herrn Schießl bzw. Herrn Braun das Wort.
Diese gingen zunächst auf die anfangs vorhandenen Unterlagen ein. Diese waren unvollständig, jegliche Weiterführung und Ergänzung aufgrund der Flurbereinigung fehlte. Es musste zunächst eine grundlegende Neuerfassung gemacht werden. Anhand von Kartenauszügen zeigten sie die jetzt gewidmeten vorhandenen Feldwege, Gemeindeverbindungsstraßen, Ortsstraßen und Geh- und Radwege auf. Die nun vorhandenen Unterlagen sind digitalisiert und zeitgemäß aufgearbeitet. Mit ihnen kann nun ordentlich weiter gearbeitet werden. Herr Braun und Herr Schießl sind inzwischen bereits bei der Aufarbeitung der Unterlagen der Gemeinde Deuerling. Jedoch sind noch Restarbeiten zu den Widmungen der Gemeinde Brunn notwendig. Erster Bürgermeister Söllner und der gesamte Gemeinderat dankten Herrn Schießl und Herrn Braun für die gründliche Aufarbeitung.

Bauanträge und –voranfragen
Der Gemeinderat Brunn stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Kühsee“, wegen Neubau eines Anbaus zwischen Wohnhaus und Garage mit Pultdach in Brunn, zu.

Bauantrag wegen Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle bei Eglsee
Hierzu wurde zunächst auf die Grundsätze zum „Bauen im Außenbereich“ und die sehr umfangreichen „Privilegien“ von Landwirten eingegangen. Nach Auffassung des Gemeinderates stehen öffentliche Belange dem Bauvorhaben entgegen. Der Antrag wurde folglich abgelehnt.

Bebauung Gewerbegebiet an der Autobahn Breiten Süd
Hierzu erläuterte der Vorsitzende zunächst, dass es derzeit sechs ernstzunehmende Interessenten für die Flächen gibt. Dies sind:
-   ein Verpackungshersteller
-   ein internationaler Onlinehändler
-   ein Standartlogistiker
-   ein Autohofbetreiber
-   ein Lebensmittelhersteller und
-   ein Automobilhändler
Anhand einer tabellarischen Auflistung von Vor- und Nachteilen bewertete der Vorsitzende die Interessenten. Hierbei stellte sich heraus, dass der Verpackungshersteller die besten Argumente mit sich bringt. Der Autohofbetreiber oder auch der Standartlogistiker am wenigsten lukrativ erscheinen. Er stellte hierzu deutlich heraus, dass die Handlungs- oder Eingriffsmöglichkeiten der Gemeinde Brunn zu der Entscheidung sehr gering sind, da die Fläche sich im Privateigentum befindet. Einziger Ansatzpunkt zu dem die Gemeinde Brunn mitwirken kann, ist das Baurecht und dies gilt auch nur dann, wenn die entsprechende Firma sich nicht an die Festsetzungen des Bebauungsplans hält. Sollte ein Interessent die Fläche erwerben und nach Festsetzungen des Bebauungsplans bebauen und betreiben, so kann die Gemeinde hiergegen nichts tun, auch wenn der Betrieb für die Gemeinde unattraktiv ist. Erster Bürgermeister Söllner ist der Auffassung, dass man die Zügel nicht aus der Hand geben sollte und jetzt einen Betrieb unterstützt, der für die Gemeinde Brunn am attraktivsten erscheint. Von Seiten der Mitglieder des Gemeinderates wurde vorgetragen, dass man bei der Besichtigung des Kartonagenherstellers in Österreich einen hervorragenden Eindruck von dieser Firma gewonnen hat. Der Familienbetrieb arbeitet hochmodern und beschäftigt auffallend motivierte Mitarbeiter. Einziger Wermutstropfen sei die Höhe von 37 Metern des Hochregallagers, welches nicht übersehbar sein wird. Hierzu wies der Vorsitzende auf die Autobahn und die Windräder hin, welche das Landschaftsbild unserer Kulturlandschaft bereits prägen. Das geplante Hochregallager mit Produktion verschlechtere die Vorbelastung durch Emissionen im Gewerbegebiet nicht. Anhand von Fotomontagen mit zur Hilfenahme von Drohnenaufnahmen, wurde das beabsichtigte Gebäude den Mitgliedern des Gemeinderates dargestellt. Der Vorsitzende führte weiter aus, dass in einem Industrieland wie Bayern die Investitionen und Arbeitsplätze immer mehr von dem hohen Grad an Technisierung, Automatisierung und Digitalisierung geprägt sein werden. Ein Hochregallager ist Ausdruck dieser Entwicklung mit dem Vorteil, dass bei Weitem weniger Fläche versiegelt wird, als bei flach gebauten Lagerhallen.
Die Gemeinde Brunn schont ihre wald- und landwirtschaftlichen Flächen. Gewerbegebiete grenzen am Dorfgebieten an oder liegen sehr nah an der Autobahn, somit bleiben Wald und landwirtschaftliche Flächen geschont. In der Gemeinde Brunn sind lediglich 3 % der Gesamtfläche (16.890.000 m²) durch Gewerbebetriebe, Häuser, Einfahrten und Straßen versiegelt. Damit liegt die Gemeinde Brunn deutlich im unteren Bereich im Vergleich zu anderen Gemeinden.
Der Bürgermeister wurde schließlich beauftragt, mit allen Interessenten, einschließlich des Kartonagenherstellers mit dem Hochregallager im Sinne der Gemeinde Brunn weiter zu verhandeln.

Bauantrag wegen Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Brunn
Bereits in der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 31.01.2019 stimmte der Gemeinderat Brunn dem Bauantrag wegen Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Brunn, Riedstraße einschließlich der beantragten und begründeten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Brunn-Süd, hinsichtlich der Dachneigung von 18 ° statt 40 °, zu.

Widmung von Straßen und Wegen
Ortsstraße Frauenberg
Der Gemeinderat Brunn beschloss die Straße in Frauenberg „Am Weiher“ als Ortsstraße zu widmen. Die Länge beträgt 115 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Brunn.

Einbeziehung eines Weges
Gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG ist eine Straße, oder Weg, der jede Verkehrsbedeutung verloren hat oder wenn überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen, einzuziehen.
Das Grundstück Fl. Nr. 128 der Gemarkung Brunn ist nach Feststellung mit Darstellung aus der Flurbereinigung heraus als gewidmet zu betrachten. Dies ist der Gemeinde Brunn erst seit kurzem bekannt, wie bereits unter TOP 1 erläutert, war aus den Unterlagen im Rathaus Laaber, eine Widmung bis dahin nicht festzustellen. Wäre dies der Gemeinde bereits früher bekannt gewesen, hätte sie die Einziehung entsprechend früher vornehmen müssen.Die Fläche hat niemals als Weg gedient. Aufgrund der starken Hanglage, sowie der unmittelbar parallel verlaufenden Gemeindeverbindungsstraße war dies auch nie nötig. Daraufhin wurde der Beschluss gefasst, die Fläche Fl.Nr. 128 der Gemarkung Brunn einzuziehen.

Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Brunn-Autobahn“ mit integriertem Grünordnungsplan
Der Vorsitzende erläutere ergänzend zu TOP 2 c, dass es unter Umständen zur Ermöglichung von baulichen Projekten eines lukrativen Interessenten, notwendig sein kann, den Bebauungsplan zu ändern. Gleiches gilt, um unter Umständen die Interessen der Gemeinde Brunn gegenüber einem weniger lukrativen Interessenten zu wahren. Der Gemeinderat Brunn beschloss, den rechtkräftigen Bebauungsplan Gewerbegebiet Brunn Autobahn mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 22.12.2015 zu ändern.

Haushalt 2019
hier: Beratung
Alle Mitglieder des Gemeinderates haben vorab per Mail bzw. als Tischvorlage zur Sitzung eine Ausfertigung des Haushaltsentwurfs erhalten.
Der Vorsitzende ging zunächst auf die nun feststehende Höhe der Schlüsselzuweisung ein. Demnach erhält die Gemeinde Brunn einen Betrag 567.916 €, was für die Gemeinde Brunn eine Steigerung von 153.432 € gegenüber dem Vorjahr bedeutet.
Anhand einer Auflistung ging er kurz auf die Schlüsselzuweisungen aller Landkreisgemeinden ein.
Der Haushaltsentwurf wurde in den wesentlichen Einnahme- und Ausgabepunkten ausgearbeitet. Erster Bürgermeister Söllner bat die Mitglieder des Gemeinderates sich das Zahlenwerk in Ruhe anzusehen. Der Haushalt soll als Satzung in der nächsten öffentlichen Sitzung verabschiedet werden.

Reinigungspflicht der Straßen der Anwohner der Gemeinde Brunn
Zweiter Bürgermeister Gottfried Scheid, fragte konkret wer die Einlaufschächte der Straßenentwässerung der Staatsstraße pflegen muss. Vom Schriftführer wurde bestätigt, dass dies aus der Satzung über die Reinhaltung öffentlicher Straßen der Gemeinde Brunn eine Pflicht der Anwohner sei.

Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.