Auszug aus der Sitzung des Gemeinderates vom 27.06.2019

Bebauungsplan Frauenberg-Südost
Hierzu übergab Erster Bürgermeister Söllner Herrn Dyckiert das Wort.  Dieser stellte die Planungen anhand verschiedener Darstellungen dar und erörterte Details hierzu. Das Verfahren ist ein sogenanntes „13 b Verfahren“, was bedeutet, dass bis Ende 2019 der Satzungsbeschluss erfolgen muss. Der Gemeinderat Brunn hat in seiner Sitzung vom 23.11.2017 die Aufstellung eines Bebauungsplanes Frauenberg-Südost unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren beschlossen.

In diesem Verfahren darf die geplante zulässige Grundfläche (Maßstab GRZ) 10.000 m² nicht überschreiten, muss Zwecken des Wohnens dienen und muss sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile, anschließen. Im vereinfachten Verfahren wird an unproblematischen Gebieten von einem Umweltbericht und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Außerdem wird auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet. Die verschiedenen Möglichkeiten der Vornahme von Bauabschnitten wurden positiv zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird dies in seinen Verhandlungen einfließen lassen.

Bebauungsplan „Senioreneinrichtung Frauenberg“
Der Vorsitzende führte aus, dass bis derzeit ca. 2.000 Pflegeplätze für Senioren im Landkreis zur Verfügung stehen. Bis ins Jahr 2036 werden jedoch 4.000 Plätze benötigt. Weiterhin besteht ein dringender Bedarf an  Pflegeplätze für Demenzkranke. Er stellte die Planungen, welche in Form einer Bauvoranfrage dem Landratsamt vorliegen, den Mitgliedern des Gemeinderates vor. Aus Reihen des Gremiums wurde vorgeschlagen, dass in einer vertraglichen Regelung die Nutzung der Pflegeplätze von Einheimischen bevorzugt werden sollte. Für eine Bebauung mit E+1+D ist ein Bebauungsplan erforderlich, so die Forderung des Landratsamtes. Der Gemeinderat beschloss schließlich die Aufstellung des Bebauungsplans. Das Landratsamt Abt. Senioren und Inklusion (Frau Haslbeck) befürwortet das Vorhaben in Frauenberg und sagt ihre Unterstützung zu.

Staatsstraße St2235
Anhand von Plänen stellte der Vorsitzende den derzeitigen Stand der Planungen des Staatlichen Bauamtes Regensburg zum weiteren Ausbau der St2235 von Brunn nach Wischenhofen vor. Lediglich die geplante Führung des begleitenden Geh- und Radweges vom Ortsausgang Brunn Richtung Kirchhof sollte seiner Auffassung nach abgeändert werden. So soll dieser nicht nördlich des Trainingsplatzes von der Staatsstraße weg zum Kirchhof führen, sondern zwischen den beiden Fußballplätzen entlang des Weges östlich des Trainingsplatzes Richtung Kirchhof gebaut werden. Diese Anregung wird dem Staatlichen Bauamt weitergeleitet. Erste Arbeiten sollen am Ortseingang von Wischenhofen im Jahr 2020 beginnen, die Fertigstellung des Ausbaus ist für 2022 vorgesehen.  Die Mitglieder des Gemeinderates nahmen die Planungen des Staatlichen Bauamtes zur Kenntnis.

Sturzflutrisikomanagement
Das Ing.-Büro EBB hat hierzu hat hierzu sehr umfangreiche Ermittlungen betrieben. Problembereiche wurden Vorort besichtigt. Die hieraus entstandene Karte wurde den Mitgliedern des Gemeinderates vorgelegt. Diese soll nach weiterer Bearbeitung und Fertigstellung für künftige Planungen und für Schutzmaßnahmen dienen. Nach Fertigstellung wird das Ergebnis im Herbst in den Bürgerversammlungen vorgestellt und das Kartenmaterial wird im Rathaus zur Einsicht ausgelegt. Die Mitglieder des Gemeinderates nahmen die Planungen des Ing.-Büro EBB und die Ausführungen des Vorsitzenden zur Kenntnis.

Radwegeprogramm im Landkreis Regensburg
Hierzu zeigte der Vorsitzende den Mitgliedern des Gemeinderates das Radverkehrskonzept des Landkreises Regensburg auf. Aus diesem ging hervor, dass die Gemeinde Brunn mit Radwegen nicht erschlossen ist. Seine Vorstellung wäre, dass im Rahmen des anstehenden Neubaus der Staatsstraße Brunn – Wischenhofen ein begleitender Geh- und Radweg gebaut wird. Auch die Verbindung von Brunn nach Duggendorf sollte mit einem Radweg erschlossen werden, so dass ein Radweg von der Gemeinde Brunn ins Naabtal besteht. Die Mitglieder des Gemeinderates nahmen die Ausführungen zur Kenntnis.

Bedarfsplanung Kinderbetreuungsplätze
Eine vorliegende Erhebung ergibt, dass derzeit in der Gemeinde Brunn bei der Betreuung 0 – 3 Jährigen eine mögliche Unterdeckung entstehen könnte. Hierzu sind mit dem Bau des Kinderhauses in Frauenberg bereits wirksame Gegenmaßnahmen eingeleitet. In diesem Zusammenhang stellte Erster Bürgermeister Söllner auf die künftigen Kindergartengebühren vor, welche innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Laaber die gleiche Höhe haben sollten.


Mögliche künftige Gebühren (inkl. Tee-, Spiel- und Kopiergeld):

Buchungszeit Gebühr monatlich Gebührenerhöhung in € Gebührenerhöhung in %
über 9 Stunden täglich 140 € 39 € 38,61 %
8 - 9 Stunden täglich 130 € 34 € 35,42 %
7 - 8 Stunden täglich 120 € 29 € 31,86 %
6 - 7 Stunden täglich 110 € 24 € 27,90 %
5 - 6 Stunden täglich 100 € 19 € 23,45 %
4 - 5 Stunden täglich  90 € 14 € 18,42 %
3 - 4 Stunden täglich  80 €  9 € 12,67 %
2 - 3 Stunden täglich  70 €  
1 - 2 Stunden täglich  60 €


Festzuhalten ist, dass bei den bisherigen Gebühren die Preisstaffelung nicht richtig berücksichtigt wurde. Für jede Buchungszeit ist ein eigener Elternbeitrag festzulegen. Die Staffelung muss min. 10 % des Betrages für die Buchungszeitkategorie 3 – 4 Stunden und mindestens 5 € betragen. Bisher betrug die Staffelung 5 €, hätte aber zwischen 6,60 € und 7,10 € liegen müssen. Das Gremium nahm die Bedarfsplanung zur Kenntnis und stimmte den vorgeschlagenen Gebühren zu.

Im Anschluss an die öffentliche Sitzung fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.