Auszug aus der Sitzung des Gemeinderates vom 29.08.2019

Dorferneuerung Frauenberg
hier: Beschluss über die Aufnahme des Hochweges in den Dorferneuerungsplan

Hierzu ging Erster Bürgermeister Söllner auf das weitere Vorgehen ein. Am 29. Oktober 2019 wird eine Auf-klärungsversammlung zum „Dorferneuerungsplan  Frauenberg“ vom Amt für Ländliche Entwicklung stattfinden. Hierbei ist auch eine Vorstandschaft zu wählen.
Der Hochweg ist eine lange und zentrale Ortsstraße, die die Ortsteile Frauenberg und Eglsee verbindet. Ein Großteil der Häuser und Gebäude ist entlang dieses Hochweges angesiedelt. Durch die gegebene, geringe Breite der Straße weichen die Fahrzeuge immer stärker auf das Bankett aus. Beides, der Straßenrand und das Bankett sind stark in der Funktion beeinträchtigt. Der Fußgänger hat keinen sicheren Raum sich entlang dieser Straße zu bewegen. Wenn er wegen der Fahrzeuge ausweichen muss, dann muss er auf ein unebenes Bankett ausweichen. Bei Regen, nachts oder besonders im Winter, wenn der Schnee am Straßenrand liegt, ist dies für ältere Menschen und Schulkinder ein erhöhtes Risiko. In gleicher Weise sind die Fahrradfahrer beeinträchtigt. Wenn landwirtschaftliche Fahrzeuge oder Schulbusse auf dem Hochweg fahren, dann wird der Platz sehr eng und die Fahrzeuge weichen auf das Bankett aus.
Der Hochweg müsste neu mit einem Multifunktionsstreifen angelegt werden, damit er sicheren Raum für alle Menschen und Fahrzeuge bieten kann.
Der Gemeinderat Brunn stellte daher den Antrag zur Aufnahme des Hochweges in den aktuellen Dorferneuerungsplan.

Bebauungsplan Brunn-Süd, 2. Änderung/Erweiterung
hier:
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat Brunn beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Brunn-Süd,
2. Änderung/Erweiterung“ für die Grundstücke Fl.Nr. 112, 112/10 (Teilfläche) und 134 (Teilfläche) der Gemarkung Brunn gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen. Siehe hierzu die gesonderte Bekanntmachung in diesem Mitteilungsblatt.

Änderung der Flurbereinigungssatzung der Gemeinde Brunn
Erster Bürgermeister Söllner ging hier auf die Veränderungen der Wege, Gräben und Weiteres ein, welche im Rahmen der Flurbereinigung geschaffen wurden. Aufgrund dieser großen Veränderungen sei es erforderlich die bestehende Satzung zu ändern. Der Gemeinderat Brunn beschloss daher, die Flurbereinigungssatzung aus den 70er Jahren im vorgeschriebenen Verfahren zu ändern. Mit dem Ziel, den Ansprüchen der Gegenwart für die Landwirte und die Bürger gerecht zu werden.

Anschließend fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.