PM - Schutz-Maßnahmen vor Geflügelpest verstärkt

05. Februar 2021: Im Landkreis Regensburg gelten seit Dienstag, 2. Februar 2021, verschärfte Regelungen für Geflügel-Halter. Mit einer Allgemeinverfügung wappnet sich der Landkreis gegen die hochansteckende Vogelgrippe, die sich nun auch in Bayern ausbreitet. Die Seuche ist nach derzeitigem Stand für Menschen ungefährlich, dennoch warnt das Veterinäramt davor, tote Tiere anzufassen. Entsprechende Funde sollen der Behörde gemeldet werden.

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Gartenvögel wie Meisen, Spatzen, Amseln oder Rotkehlchen dürfen weiterhin gefüttert werden. Das meldet das Landratsamt Regensburg, nachdem aufgrund der Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest verstärkt Nachfragen kamen. Das Fütterungsverbot bezieht sich nur auf Wildvögel wie Hühnervögel, Puten, Greifvögel, Eulen und Wassergeflügel.

Nicht mehr gefüttert werden dürfen damit auch die Enten und Gänse in den Seen und Flüssen des Landkreises, da sie unter die Wildvogeldefinition der Geflügelpest-Schutzverordnung fallen.