Vollzug des Tierseuchengesetzes (TierSG) und der Geflügelpestverordnung; Aufhebung einer Allgemeinverfügung (Aufstallpflicht und Verbot von Märkten und Ausstellungen)

Vollzug des Tierseuchengesetzes (TierSG) und der Geflügelpestverordnung;
Aufhebung einer Allgemeinverfügung (Aufstallpflicht und Verbot von Märkten und Ausstellungen)

Mit Allgemeinverfügung des Landratsamtes Regensburg vom 04.03.2021 wurde aufgrund der Gefahr einer Ausbreitung der Geflügelpest die Stallpflicht für Geflügel (Hühner, Perlhühner, Truthühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse) angeordnet.

Mit Allgemeinverfügung des Landratsamtes Regensburg vom 01.02.2021 wurde aus dem gleichen Anlaß unter anderem ein Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten verboten.

Zwischenzeitlich ist die Zahl der infizierten Wildvögel bayernweit rückläufig, auch beim Hausgeflügel wurden in den letzten Wochen keine weiteren Fälle nachgewiesen. Eine weitere extreme Ausbreitung der Geflügelpest ist somit aktuell nicht mehr zu befürchten, aus diesem Grund werden die Allgemeinverfügungen vom 04.03.2021 vollständig und die vom 01.02.2021 in Bezug auf das Verbot von Ausstellungen und Märkten mit Geflügel aufgehoben, lediglich für das noch geltende Beobachtungsgebiet, welches aufgrund des Ausbruchs der Geflügelpest in Nittenau festgelegt worden ist, gelten bis zu dessen Aufhebung weiterhin die angeordneten Schutzmaßnahmen.

Regensburg, den 29.04.2021
Staatliches Landratsamt

Hinweis:
Bei noch geltenden Restriktionsgebieten sind die jeweiligen Festsetzungen der Allgemeinverfügung bis zu deren Aufhebung weiterhin zu beachten.