Abmeldung bei Wegzug

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, haben Sie sich innerhalb zwei Wochen bei der Meldebehörde ihrer Hauptwohnung abzumelden.

Wenn Sie sich nicht innerhalb zwei Wochen abmelden, so stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Vorzulegen sind:

  • Abmeldebescheinigung
  • Wohnungsgeberbestätigung