Ausstellung von Personenstandsurkunden

Informationen zur Dienstleistung


Die Standesbeamten stellen aus den Personenstandsbüchern (d.s. das Geburten-, das Heirats-, das Familien- und das Sterbebuch) folgende Personenstandsurkunden aus:

Geburtsscheine, Geburtsurkunden, Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbe-urkunden, Abschriften aus dem Geburten-, Heirats-, Familien- und Sterbebuch und Auszüge aus dem Familienbuch. Der Geburtsschein, die Geburtsurkunde und die Abstammungsurkunde werden aus dem Geburtenbuch ausgestellt. Diese Urkunden dienen vor allem zum Beweis des Tags und des Orts der Geburt sowie der Vor- und Familiennamen einer bestimmten Person. Aus einer Geburts- und einer Abstammungsurkunde ergeben sich darüber hinaus vor allem das Geschlecht und die Eltern des Kindes. Die Abstammungsurkunde zeigt u.U. auch Veränderungen bei der Abstammung des Kindes (z.B. eine Adoption) und beim Familiennamen des Kindes und seiner Eltern auf.

Die Heiratsurkunde wird aus dem Heiratsbuch ausgestellt und beweist die Eheschließung der beiden Ehegatten. Der Ehename ist nur im Familienbuch eingetragen und erscheint deshalb nicht in der Heiratsurkunde.

Die Sterburkunde wird aus dem Sterbebuch ausgestellt und beweist Tag und Ort des Todes einer bestimmten Person.

Abschriften aus den Personenstandsbüchern sind wortgetreue Wiedergaben der jeweiligen Einträge einschließlich der Vermerke über die Fortschreibung der ursprünglichen Beurkundungen durch familienrechtliche Änderungen sowie durch Berichtigungen.

Das Familienbuch enthält neben den Daten der Ehegatten auch Angaben über deren Eltern und Daten über die gemeinsamen Kinder sowie Angaben darüber, ob ein Ehename oder ein sog. Begleitname (vgl. Ausführungen zum Ehenamen)geführt wird. Beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch beweisen deshalb u.a. neben der Namensführung der Ehegatten auch die entsprechenden Daten der Eltern und der Kinder der Ehegatten. Wegen der umfassenden Darstellung der jeweiligen Familie in einer Abschrift aus dem Familienbuch kann, wenn nur Teile dieser Daten als Nachweis benötigt werden, auch die Ausstellung eines Auszugs aus dem Familienbuch beantragt werden.

Das Geburten, das Heirats- und das Sterbebuch wird am Ort des jeweiligen Personenstandsfall geführt. Die Personenstandsurkunden aus diesen Büchern sind deshalb bei dem Standesbeamten zu beantragen, in dessen Bezirk das Kind geboren ist, die Ehe geschlossen wurde bzw. der Betroffene verstorben ist. Das Familienbuch ''wandert'' grundsätzlich mit dem jeweiligen Ehepaar mit und wird beim Standesamt des Wohnortes des Ehepaares geführt. Abschriften und Auszüge aus dem Familienbuch können deshalb in der Regel beim Standesamt am Wohnsitz des Ehepaars beantragt werden.

Die Personenstandsurkunden geben zum Zeitpunkt ihrer Ausstellung den jeweiligen Stand der standesamtlichen Beurkundung in den Personenstandsbüchern wieder. Änderungen durch Fortschreibung der Personenstandsbücher werden in die Urkunden eingearbeitet. Folge ist z.B., dass in einer ältern Geburtsurkunde noch kein Vater eingetragen ist, wenn die Vaterschaft erst später anerkannt wurde. Die Abstammung von dem Mann kann dann nur mit einer neueren Geburtsurkunde nachgewiesen werden.
Dieses Beispiel soll verdeutlichen, dass immer nur die neueste Personenstandsurkunde den aktuellen Stand der Beurkundung in einem Personenstandsbuch wiedergeben kann. Selbst, wenn keine Veränderungen eingetreten sind, lässt sich auch diese Tatsache nur mit einer Personenstandsurkunde neuesten Datums beweisen.
 
 
Voraussetzungen 
Antrag beim zuständigen Standesamt. Personenstandsurkunden können die Personen, auf die sich die standesamtliche Beurkundung bezieht, ihre Ehegatten (bei bestehender Ehe), ihre Vorfahren und ihre Abkömmlinge ohne weitere Voraussetzung erhalten. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse gelaubhaft machen.

§ 67 und 68 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV).