Einreichung von Bauanträgen

Änderung zum 01.01.2023

Zum 01.01.2023 erfolgte die Umstellung des baurechtlichen Verwaltungsverfahrens mit der Möglichkeit (keine Pflicht) der digitalen Antragstellung baurechtlicher Verfahren nach DBauV (Digitale Bauantragsverordnung) über das BayernPortal. Der Antragseingang aller baurechtlichen Verwaltungsverfahren erfolgt somit künftig fast ausschließlich beim Landratsamt Regensburg (AUSNAHME: Genehmigungsfreistellungen und isolierte Befreiungen).An den bauplanungsrechtlichen Rechten und Kompetenzen der Gemeinden und an dem Zeitraum, der diesen für die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen zur Verfügung steht, ändert sich nichts.

Die Gebühren für eine Baugenehmigung betragen (je nach Art des Bauvorhabens und Art des Genehmigungsverfahrens zwischen 2 v. T. und 4 v. T.) der Baukosten. Gebühren werden auch erhoben, wenn ein Bauantrag abgelehnt oder zurückgenommen wird.