Breitbandausbau "zweiter Bauabschnitt", Ortsteile Pettenhof, Frauenberg, Eglsee, Münchsried

1) Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung

Hier können Sie das Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern für die Gemeinde Brunn einsehen.

2) Markterkundungsverfahren

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe – und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort wo er nicht marktgetrieben erfolgt.

Eine Bedarfsermittlung der Gemeinde Brunn hat ergeben, dass zwei Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben. Die Gemeinde hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs ein Erschließungsgebiet für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt (mehr Informationen zum Breitband-Erschließungsgebiet der Gemeinde Brunn...).

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGANetzes im Erschließungsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde einm Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

Die Gemeinde Brunn bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,

  • ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.
  • ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.

Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Gemeinde bis spätestens 29. August 2013 zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Gemeinde kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Gemeinde mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.

Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.

3) Ergebnis der Markterkundung

In der nachstehenden Datei können Sie das Ergebnis der Markterkundung der Gemeinde Brunn im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) entnehmen.

4) Ergebnis der Vorabregulierung

Hier finden Sie das Ergebnis der Vorabregulierung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR).

5) Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Die Gemeinde Brunn führt hiermit ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aufbau eines Breitbandnetzes im vom Gemeinderat definierten Erschließungsgebiet durch.

Die Unterlagen der Bekanntmachung werden über nachfolgendem Link bereitgestellt.

6) Vorläufige Auswahlentscheidung

Bekanntmachung der Auswahlentscheidung

Vorgesehene Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber zum Breitbandausbau in der Gemeinde Brunn im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Im Auswahlverfahren mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb und anschließender Aufforderung zur Angebotsabgabe gingen bei der Kommune 2 Angebote fristgerecht ein.

Auf Basis der von einem Beratungsbüro durchgeführten Angebotsbewertung hat der Gemeinderat am 22.04.2014 das Angebot der Firma Telekom Deutschland GmbH ausgewählt.

Es ist beabsichtigt, mit der Firma Telekom Deutschland GmbH einen Kooperationsvertrag abzuschließen.

Die Auswahl des Netzbetreibers steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und der Bewilligung der staatlichen Förderung gem. Breitbandrichtlinie.

7) Zuwendungsbescheid

Im Rahmen eines Empfangs am 24.10.2014 in der Nürnberger Dienststelle des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat erster Bürgermeister Karl Söllner durch Herrn Staatsminister Dr. Markus Söder und Herrn Finanzstaatssekretär Albert Füracker den Förderbescheid der Regierung der Oberpfalz vom 23.10.2014 für den Breitbandausbau überreicht bekommen. Danach beteiligt sich der Freistaat Bayern mit rund 55.000,00 Euro an den Kosten für diese Maßnahme.

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8) Kooperationsvertrag

Stellungnahme der Gemeinde Brunn bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).

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