Auszug aus der Sitzung des Gemeinderates am 22.02.2017

Bauanträge
Dem Bauantrag wegen Abbruch des bestehenden Wohnhauses und der Garage sowie Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Frauenberg, sowie dem Bauantrag wegen Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garagengebäude in Brunn einschließlich der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Brunn-Süd“, stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

Vollzug der Baugesetze
Der Gemeinderat Brunn stimmt der Änderung von Bebauungsplänen der Innenentwicklung des Marktes Laaber nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) für die Änderung des Bebauungsplanes Waldetzenberg im Bereich Tannenstraße einstimmig zu.

Antrag der JFG Brunnenlöwen 08 e.V. auf Zuschuss für die Hallentrainingskosten
Das Gremium stimmt dem Antrag der JFG Brunnenlöwen 08 e.V. auf Zuschuss für die Hallentrainingskosten der Wintersaison 2016/2017 in Höhe von 400 €, einstimmig zu.
Kommunale Energie Regensburg Land eG (Kerl eG)
Erster Bürgermeister Söllner stellte dem Gremium anhand einer Power-Point-Präsentation das eCarsharing – Fortsetzungsprojekt der Kerl eG vor. Der Vorsitzende ist ein Befürworter dieses Projektes. Die Gemeinde müsste sich mit ca. 50 %, das wären ca. 350 € monatlich, an den Kosten beteiligen. Die Mitglieder des Gemeinderates sollen sich zu diesem Thema bis Mitte des Jahres Gedanken machen und diese dem Bürgermeister mitteilen.

Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 bis 2015 der Gemeinde Brunn
hier:
Nachfrage zum Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung durch die
         Kommunalaufsicht des Landratsamtes Regensburg
Erster Bürgermeister Söllner informierte das Gremium über den Bericht der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2011 – 2015 der Gemeinde Brunn vom 02.02.2017. Aus dem Bericht geht hervor, dass nur bei besonderen atypischen Umständen einer Gemeinde, von der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzusehen ist und durch die Finanzierung beitragsfähiger Straßenbaumaßnahmen von den Begünstigen vollständig auf die Allgemeinheit verlagert werden darf. Aus dem Gremium kam der Vorschlag, dass von den Bürgern hier kleinere Beträge angespart werden sollen und alles in einen Topf eingezahlt wird, um damit den Straßenausbau zu finanzieren, aus den Reihen wurde auch angeregt, sich evtl. eine Mustersatzung zu besorgen. Bürgermeister Söllner will hierzu eine Fristverlängerung über den 31.05.2017 hinaus zur Stellungnahme beantragen.

Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brunn
Der Gemeinderat Brunn beschließt die Änderungen des aktuellen Flächennutzungsplanes für die Ortsteile Münchsried zwischen Bodenhüllweg und im Tal, in Frauenberg die Fläche östlich vom „Hölzl“ und letztlich Brunn westlich und nördlich von der Ortschaft, einstimmig.

Haushalt 2017
Das Gremium stimmt dem Haushaltsplan 2017 mit allen Anlagen einstimmig zu und beschließt diesen als Satzung.

Dorferneuerung Frauenberg
hier: Beschlussfassung über den Vorentwurf
Der Vorsitzende informiert das Gremium über die einfache Dorferneuerung Frauenberg. Auf Grund von Dokumentationen vom Verband für Ländliche Entwicklung Oberpfalz in Tirschenreuth. Hier stellte er Pläne und Bilder der verschiedenen Variationen vor. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 1.138.000 €, wenn alle geplanten Baumaßnahmen durchgeführt werden. Der Zuschuss vom Amt für Ländliche Entwicklung beträgt ca. 50 % der Kosten. Bei einer einfachen Dorferneuerung ist mit einer absoluten Zuschussobergrenze in Höhe von 350.000 € zu rechnen. Der Gemeinderat Brunn beschließt einstimmig, die vorhandenen Unterlagen an das Amt für Ländliche Entwicklung zur Bezuschussung weiterzuleiten.

Bürgermeister informiert

Neubau eines Schweinemastbetriebes
Hierzu informierte der Vorsitzende das Gremium über ein Schreiben vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Regensburg vom 23.01.2017 und ein Schreiben vom Landratsamt Regensburg – SG Natur- und Umweltschutz vom 17.01.2017, die bei der Gemeinde eingegangen sind. Eine ausgiebige Diskussion löste der Plan mit den eingezeichneten Geruchsfeldern, erstellt durch Sachverständiger-Gutachter Hoock Farny, aus. Laut Gutachten überlappen sich hierbei keine Geruchsfelder. Es werden somit die Immissionswerte eingehalten, so dass hier keine Bedenken bestehen. Das Gremium war sich einig, dass hierzu alle Emissionsquellen zu prüfen sind und eventuell ein Gegengutachten mit alternativen Winddaten erstellt werden soll.

Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.