Einladung zur Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 10.06.2021

04. Juni 2021: Für diese Sitzung gilt auch der Grundsatz der Öffentlichkeit. Allerdings müssen wir im Interesse der Vermeidung von Ansteckungen gewährleisten, dass die Einhaltung eines ausreichenden Mindestabstandes von 1,50 m aller Teilnehmer gewährleistet ist. Dies führt dazu, dass abweichend von der normalen Kapazität des Sitzungssaales die Anzahl der Zuhörer begrenzt werden muss. Wir weisen außerdem darauf hin, dass Personen, die erkrankt oder von infektionsschutzrechtlichen Anordnungen oder Quarantäne-Empfehlungen betroffen sind,der Zugang bereits aus diesem Grund verwehrt werden. Es gelten die allgemeinen Hygienevorschriften, dass Tragen von Mundschutz ist verpflichtend.

Am Donnerstag, dem 10.06.2021 finden um 19.30 Uhr
im Jugendraum des Kindergartens St. Marien in Eglsee
eine öffentliche und eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Brunn statt.

TAGESORDNUNG:

I. Öffentlicher Teil:

1. Einführung einer Brunn.App  
    hier: Präsentation

2. Straßenbeleuchtung – weitere Umrüstung auf LED  
   
hier: Präsentation der BWAG  

3. Bauanträge
   
a) Neubau eines Motel´s in Breiten Nord 4, FlNr. 443/3 Gemarkung Brunn
    b) Sonstige noch eingehende Bauanträge

4. 1. Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates Brunn
   
hier: Beschluss über die Einführung eines Ratsinformationssystems

5.  Bauleitplanung der Gemeinde Pielenhofen
     hier: Änderung des Bebauungsplanes „Klosterfelder“, Beteiligung der Behörden
             und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

6. Haushalt 2021
   
hier: Beschlussfassung

7. Bürgermeister informiert
    
·       Frauenberg SüdOst
     ·       Brunn West
     ·       Brunn Süd Erweiterung
     ·       Riedstraße
     ·       Rückblick Rama Dama
     ·       Dankesschreiben Lebenshilfe

8.  Wünsche und Anträge von Seiten der Mitglieder des Gemeinderates

 

Für diese Sitzung gilt auch der Grundsatz der Öffentlichkeit.Allerdings müssen wir im Interesse der Vermeidung von Ansteckungen gewährleisten, dass die Einhaltung eines ausreichenden Mindestabstandes von 1,50 m aller Teilnehmer gewährleistet ist. Dies führt dazu, dass abweichend von der normalen Kapazität des Sitzungssaales die Anzahl der Zuhörer begrenzt werden muss.Wir weisen außerdem darauf hin, dass Personen, die erkrankt oder von infektionsschutzrechtlichen Anordnungen oder Quarantäne-Empfehlungen betroffen sind,der Zugang bereits aus diesem Grund verwehrt werden.Es gelten die allgemeinen Hygienevorschriften, dass Tragen von Mundschutz ist verpflichtend.
 

Laaber, 04.06.2021
Gemeinde Brunn

gez. Karl Söllner
Erster Bürgermeister